Honorar

Gerichtsgutachten

Nach dem JVEG (= Justiz Vergütungs- und Entschädigungs Gesetz) Honorargruppe 3 für Kunst und Antiquitäten beträgt der Stundensatz derzeit 75 Euro.
 

Zeithonorar

Bei der Honorarabrechnung nach dem Zeitaufwand beträgt der Stundensatz zwischen 60 Euro und 90 Euro,  je nach Schwierigkeitsgrad zuzüglich Nebenkosten und gesetzlicher Mehrwertsteuer.
 

Freie Vereinbarung

Bei Tätigkeiten im privaten Auftrag wird das Honorar
mit dem Auftraggeber frei vereinbart.